Der Expertenstandard zur Pflege von Menschen mit chronischen Wunden wurde aktualisiert.
Die WundCura Bayern GmbH hat ihn in der Praxis erprobt. Wie lief’s?
Im Dezember gab das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) die zweite Aktualisierung heraus: Rund 18 Jahre nach Erscheinen wurde der Expertenstandard zur Pflege von Menschen mit chronischen Wunden erneut überarbeitet. Was ändert sich dadurch für die Praxis? Die WundCura Bayern GmbH hat die neue Version im Pflegealltag erprobt.
Der Pflegedienst ist auf die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden spezialisiert und kann von herkömmlichen Diensten als zweiter Leistungserbringer hinzugezogen werden, wenn die Wundversorgung zu komplex wird. „Die Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern ist enorm wichtig“, erklärt Geschäftsleitung Nadja Lorenz. „Das Entlassmanagement spielt eine wichtige Rolle.“
Im ersten Schritt muss die Pflegefachperson feststellen können, ob es sich um eine chronische Wunde handelt. Mit einer Fachkraftquote von 100 Prozent kann Lorenz‘ Pflegedienst Strukturkriterium S1a erfüllen: „Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, Menschen mit einer chronischen Wunde zu identifizieren.“ Doch ohne die Zuarbeit der Kliniken funktioniert es trotzdem nicht. „Wir brauchen wundrelevante Diagnosen“, so Lorenz. „In der Wundversorgung müssen vorab alle Grunderkrankungen und Risikofaktoren bekannt sein, damit man zwischen einer akuten und einer chronischen Wunde differenzieren kann.“ Häufig seien die Informationen nicht voll ständig oder nicht spezifisch genug: Ist der Ulcus nun venös, arteriell oder gemischt arterio‑venös? Gibt es Vorerkrankungen oder weitere begleitende Faktoren wie etwa ein reduzierter Allgemeinzustand oder bestimmte soziale Gegebenheiten?
Wichtigstes Learning sei je doch eine ganz andere Erkenntnis gewesen: Oft werde der Fokus viel zu sehr auf die Wunde und viel zu wenig auf den Menschen gelegt. „Für die Menschen stehen lebenspraktische Fragen im Vordergrund. Kann ich mit meinem Wundverband einkaufen gehen oder rutscht der ab? Kann ich damit duschen? Wie kann ich den Geruch reduzieren?“
Lorenz will künftig stärker auf Personenzentriertheit achten. Wichtigste Weiche hierfür sei, sich gut und gern 1,5 bis 2 Stunden Zeit fürs Erstgespräch zu nehmen – „Zeit, die natürlich nicht refinanziert wird“, bedauert die Geschäftsleitung. Im Gespräch könne auch der individuelle Schulungs‑ und Beratungsbedarf nach S3a erhoben werden. „Hier haben wir festgestellt, dass beim Patienten eigentlich schon sehr viel passiert, was aber in der Dokumentation nicht abbildbar ist“, berichtet Lorenz. „Wir haben jetzt mit unserem Dokumentationsanbieter gesprochen, um hier nach zujustieren. Das, was im neuen Standard hervorgehoben wird, nämlich Krankheitsverständnis und Selbstmanagement, muss in der Dokumentation auch dargestellt werden können.“
Auch Begriffe mussten eingepflegt werden: Aus dem Ulcus cruris mixtum etwa wurde der gemischt arterio‑venöse Ulcus. Die Auflistung der wund‑ und therapiebedingten Einschränkungen wurde weiter ausdifferenziert, ebenso wie Grunderkrankungen und Schweregrade von Wunden. Bei den Handlungsebenen wurde die Reihenfolge analog zu anderen Expertenstandards angepasst: Die Verfahrensregelung wurde in Ebene 2 integriert (zuvor Kriterienebene 1). Information, Schulung und Beratung wurde in Ebene 3 verschoben (zuvor Kriterienebene 3).
Bei der Frage, wer überhaupt eine chronische Wunde versorgen darf, beobachtet Lorenz eine „große Verwirrung: Manche Pflegedienste denken, dass Pflegefachpersonen keine chronischen Wunden mehr versorgen dürfen. Das ist Unsinn“, stellt Lorenz klar. In Prozesskriterium P2 und P3b heißt es „Die Pflegefachperson zieht […] pflegerische Fachexpertise hin zu“. Gemeint sei hier, dass examinierte Pflegefachpersonen mit dreijähriger Ausbildung sich Hilfe holen sollten, wenn sie unsicher sind: Entweder von einer internen Fachkraft mit entsprechender Fortbildung oder von einem externen Dienstleister, mit dem die Einrichtung einen Versorgungsvertrag hat. „Egal, wer eingebunden wird: Produktneutralität und die Förderung des gesunden Selbstmanagements wie im Standard formuliert, sollten im Vordergrund stehen“, hebt Lorenz hervor und ergänzt: „Im Mittelpunkt steht der Mensch, nicht die Wunde.“
Für sie war es das erste Mal, dass sie einen Expertenstandard beziehungsweise seine Aktualisierung in der Praxis erproben durfte. Lorenz zeigt sich beeindruckt von der Arbeit des DNQP: „Ich finde es toll, dass wir in Deutschland solche Institute haben und nicht jeder das Rad neu erfinden muss. Und ich würde jedem empfehlen, mitzumachen: In den Audits hat es die Mitarbeiter:innen richtig stolz gemacht, weil deutlich wurde, wie gut ihre Arbeit ist. Und auch die Rückmeldungen von Menschen mit chronischen Wunden haben uns weitergebracht.“
Ihr Fazit: „Die konsequente Anwendung der Expertenstandards ist kein bürokratischer Zusatz, sondern ein echter Gewinn für Pflegequalität, Zusammenarbeit und Patientensicherheit.“
Quellen
- Zum Care-konkret-Beitrag, Originaltext von Anna Kiefer
- Zur Care-konkret Website