WundCura Holding GmbH

Ihr spezialisierter Pflegedienst

nach § 132 a SGB V

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Ihre Gesundheit ist unser größtes Ziel und unsere tägliche Motivation.

Willkommen bei WundCura

Willkommen bei WundCura

Ihrem spezialisierten Pflegedienst für die Wundversorgung nach § 132 a SGB V. Wir konzentrieren uns auf die professionelle Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden gemäß den Richtlinien der HKP (gem. Nr. 31a Leistungsverzeichnis nach HKP-Richtlinie).

Bei WundCura profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung und Fachexpertise in der Wundversorgung, die die Wundex Group in der Vergangenheit sammeln durfte. Wir legen besonderen Wert auf eine phasengerechte Behandlung mit hochwertigen Materialien – unter ständiger Berücksichtigung der Wahlfreiheit des Patienten.

Unser erfahrenes Team steht für eine hochwertige und individuelle Wundversorgung. Durch die enge Zusammenarbeit mit allen an der Behandlung beteiligten Akteuren garantieren wir eine Behandlung auf höchstem Qualitätsniveau.

Als Leistungserbringer aller Krankenkassen rechnen wir unsere Dienstleistung direkt mit den Krankenkassen ab. Unsere Arbeit basiert auf Expertenstandards und langjähriger Fachexpertise. Vertrauen Sie auf WundCura – Ihr Partner für eine professionelle und ganzheitliche Wundversorgung.

Unsere Leistungen

Vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine erfolgreiche Wundheilung.

Verbandwechsel

Fachgerechter Verbandwechsel für Patienten mit chronischen Wunden

Entlassmanagement

Ganzheitliche Organisation von Entlassung bis zur Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt

Krankenkassen

Direkte Abwicklung mit Krankenkassen für Ihre finanzielle Sicherheit

Digitaler Wundbericht -
KI gestützt

Wunddokumentation nach Expertenstandard

Koordination der Materialbeschaffung

Zuverlässige Materialbeschaffung für Ihre Bedürfnisse

Koordination der Hilfsmittel- & Wohnumfeldberatung

Kompetente Beratung für Ihre individuellen Anliegen

Unser Portfolio

Entdecken Sie unser vielseitiges Angebot…

Änderungen der HKP-Richtlinie

Notwendigkeit der WundCura Holding GmbH

Mit der neuen HKP-Richtlinie sieht sich der Bereich ambulante Pflege mit einer neuen Herausforderung konfrontiert. Die Richtlinie hat dabei unter anderem zur Folge, dass chronische und schwer heilende Wunden künftig ausschließlich von spezialisierten Leistungserbringern versorgt werden dürfen. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Versorgung der Patienten in diesem Bereich auf ein noch höheres Niveau zu heben.

Anspruch auf behandlungspflegerische Versorgung bei
chronischen Wunden gemäß HKP-Ziffer 31a

Gemäß den Bestimmungen der HKP-Richtlinie Ziffer 31a besteht ein Anspruch auf behandlungspflegerische Versorgung bei chronischen oder schwer heilenden Wunden. Diese Versorgung ist indiziert, wenn eine Wunde als chronisch eingestuft wird und behandlungsbedürftig ist, wobei ein Wundverband erforderlich ist. Eine chronische Wunde wird definiert als eine, die voraussichtlich nicht innerhalb von 8-12 Wochen unter fachgerechter Therapie komplikationslos heilt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verordnung dieser Leistung nicht voraussetzt, dass zuvor Leistungen der Nummer 31 (Versorgung einer akuten Wunde) verordnet wurden.

Berechtigte zur Versorgung von chronischen Wunden

Gemäß den Vorgaben der HKP-Richtlinie ist die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden spezialisierten Leistungserbringern vorbehalten, insbesondere in der häuslichen Umgebung. Die genauen Einzelheiten und Voraussetzungen für die Durchführung dieser Versorgung durch spezialisierte Leistungserbringer werden in den Rahmenempfehlungen definiert.