Wundversorgung bei Menschen mit Behinderungen – Gemeinsam stark mit der Heilerziehungspflege
Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen benötigen eine individuell angepasste Versorgung – das gilt auch im Bereich der Wundversorgung. In Wohngruppen oder Werkstätten der Eingliederungshilfe stehen häufig engagierte Fachkräfte der Heilerziehungspflege zur Verfügung. Doch wenn es um die Behandlung chronischer oder schwer heilender Wunden geht, stoßen diese Fachkräfte häufig an gesetzliche und fachliche Grenzen.

Die Rolle der Heilerziehungspflege – wichtig, aber klar definiert
Heilerziehungspfleger*innen sind in der Eingliederungshilfe unentbehrlich. Sie begleiten, fördern und pflegen Menschen mit Behinderungen ganzheitlich und alltagsnah. Ihre Ausbildung befähigt sie zur Durchführung grundpflegerischer Maßnahmen und zur Assistenz in vielen Lebensbereichen. Allerdings: Die medizinische Behandlungspflege, zu der auch die Versorgung chronischer Wunden zählt, darf gemäß SGB V ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften mit entsprechender Zusatzqualifikation übernommen werden (§ 132a Abs. 4 SGB V; vgl. auch GKV-Spitzenverband, 2023).
Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass Pflegefachkräfte in Einrichtungen der Behindertenhilfe in der Minderheit sind – und gerade im Bereich der Behandlungspflege große Unsicherheiten bestehen (Kühn et al., 2021). Hier setzen wir als spezialisierter Pflegedienst an.
Unsere Expertise – Ihre Ergänzung
Als spezialisierter Leistungserbringer für die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden verstehen wir uns als perfekte Ergänzung zum professionellen Handeln der Heilerziehungspflege. Wir arbeiten eng mit Werkstätten und Wohngruppen zusammen und bringen unser Fachwissen gezielt dort ein, wo es benötigt wird: bei der fachlich fundierten Wundbeurteilung, Auswahl moderner Verbandstoffe, Durchführung der Versorgung nach ärztlicher Anordnung und Dokumentation gemäß den Vorgaben der Krankenkassen.
Wir wissen um die besondere Sensibilität der Menschen, die wir in diesen Einrichtungen antreffen. Viele von ihnen haben eine besondere Biografie, leben mit Scham, Unsicherheiten oder auch Ängsten in Bezug auf körperbezogene Pflege. Deshalb erfolgt unsere Versorgung mit viel Ruhe, Zeit und Einfühlungsvermögen. Wir nehmen uns den Themen Scham, Schmerzen und Selbstbestimmung gezielt an.
Unsere speziell geschulten Pflegefachkräfte kommunizieren klar, achtsam und respektvoll. Sie stellen in enger Abstimmung mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt einen individuellen Wundbehandlungsplan zur Verfügung, leiten die Maßnahmen an und beraten alle beteiligten Personen – damit die Versorgung nicht nur fachlich korrekt, sondern auch menschlich achtsam abläuft.
Wer trägt die Kosten?
Ein großer Vorteil: Die Versorgung durch unseren spezialisierten Pflegedienst wird in der Regel vollständig durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernommen – auf Grundlage einer gültigen ärztlichen Verordnung für häusliche Krankenpflege gemäß § 37 SGB V. Es entstehen also weder für die Einrichtung noch für die betroffenen Personen selbst zusätzliche Kosten.
Typische Wundarten in der Heilerziehungspflege – Besondere Herausforderungen
In Einrichtungen der Behindertenhilfe treffen wir auf eine Vielzahl von Krankheitsbildern, die das Risiko für chronische oder schlecht heilende Wunden erhöhen. Dazu zählen u. a. neurologische Erkrankungen, Stoffwechselstörungen, kognitive Einschränkungen sowie Mobilitätsdefizite. Diese Faktoren begünstigen das Entstehen folgender Wundarten:
Dekubitus (Druckgeschwüre)
Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Spastiken – etwa infolge von Zerebralparesen oder fortgeschrittenen neurologischen Erkrankungen – haben ein deutlich erhöhtes Risiko für Druckulzera. Besonders gefährdet sind Personen, die dauerhaft im Rollstuhl sitzen oder bettlägerig sind. Dekubitus entsteht durch langanhaltenden Druck auf Haut und Gewebe, häufig an knöchernen Vorsprüngen wie Fersen, Kreuzbein oder Sitzbein (Barczok et al., 2019).
Diabetisches Fußsyndrom (DFS)
Bei Menschen mit Diabetes mellitus, einer häufig auch bei Menschen mit geistiger Behinderung vorkommenden chronischen Erkrankung, besteht ein erhöhtes Risiko für Wundheilungsstörungen – insbesondere an den Füßen. Hier spielen periphere Neuropathien, Durchblutungsstörungen und eine eingeschränkte Fußpflegekompetenz eine große Rolle (Wukitsch & Zink, 2020).
Ulcus cruris (offenes Bein)
Venöse und arterielle Durchblutungsstörungen treten auch bei Menschen mit Behinderung auf, etwa bei Bewegungsmangel, Adipositas oder chronischen Grunderkrankungen. Sie führen nicht selten zu Unterschenkelgeschwüren, die einer fachgerechten, meist langwierigen Wundversorgung bedürfen (Lämmle et al., 2023).
Selbstverletzendes Verhalten
Bei Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen, kognitiven Einschränkungen oder bestimmten psychiatrischen Diagnosen kann es zu autoaggressivem Verhalten kommen. Dabei entstehen häufig kleine, aber wiederkehrende Wunden, z. B. durch Beißen, Kratzen oder Schlagen. Auch diese Wunden benötigen eine fachkundige Beobachtung und Versorgung – insbesondere zur Vermeidung von Infektionen und Narbenbildung (Beyer & Thies, 2021).
Gemeinsam für mehr Lebensqualität
Unser Ziel ist es, durch kompetente, sensible und interdisziplinär abgestimmte Wundversorgung Komplikationen zu vermeiden, Schmerzen zu lindern und die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig entlasten wir die Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe und schaffen ein verbindliches, rechtssicheres Vorgehen.
Sie arbeiten in einer Wohngruppe oder Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und wünschen sich Unterstützung bei der Wundversorgung? Dann sprechen Sie uns gerne an – wir kommen direkt zu Ihnen.
Quellen:
- Barczok, J. et al. (2019): Dekubitusprophylaxe in der Pflege, Pflegewissenschaft, 21(4), S. 210–217.
- Wukitsch, J.; Zink, R. (2020): Versorgung des diabetischen Fußsyndroms in der ambulanten Pflege, Zeitschrift für Wundheilung, 24(3), S. 135–142.
- Lämmle, L. et al. (2023): Ulcus cruris – ein interdisziplinäres Versorgungskonzept, Wundmanagement, 17(1), S. 33–40.
- Beyer, D.; Thies, B. (2021): Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit geistiger Behinderung – Möglichkeiten professioneller Pflege, Pflegezeitschrift, 74(5), S. 240–246.
- GKV-Spitzenverband (2023): Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur häuslichen Krankenpflege, https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/hilfsmittel_und_pflegehilfsmittel/hkp/Rahmenempfehlung_HKP.pdf
- Kühn, K.; Büscher, A.; Lücke, M. (2021): Behandlungspflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe: Qualifikationen und Herausforderungen, Pflege & Gesellschaft, 26(3), S. 240–252.
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V): Gesetzliche Krankenversicherung, Stand: 2023, § 37 und § 132a, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/